Patientenverfügung
 
 
Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall,
daß er sich nicht mehr äußern kann.

 
  Die Patientenverfügung ist der Weg zur Entscheidungshilfe für die Ärzte.
 
  Durch sie kann im voraus für den Fall der Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit Einfluß auf ärztliche Behandlung genommen werden.

 
  Häufig enthalten die Verfügungen eine Anweisung an die Ärzte, die bei Sterbeprozessen keine künstlichen lebensverlängernden Maßnahmen anwenden sollen.

 
  Eine Patientenverfügung ist nur eine Entscheidungshilfe bei der Feststellung des Willen des Patienten.

 
  Daraus folgt, daß ein Arzt eine Patientenverfügung befolgen darf, aber nicht in jedem Fall befolgen muß.

 
 
Die bevollmächtigte Person hat das Recht bei Entscheidungsunfähigkeit des Patienten,
dessen Wertvorstellungen zu vertreten und den Arzt in Fragen der weiteren Behandlung zu beraten.

 
  Angehörige oder Bevollmächtigte haben kein Bestimmungsrecht zur Durchsetzung einer Patientenverfügung.  
  Zur Durchsetzung einer Patientenverfügung empfiehlt es sich,
sie mit einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.