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Patientenverfügung
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Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, daß er sich nicht mehr äußern kann. |
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Patientenverfügung ist der Weg zur Entscheidungshilfe für die Ärzte. |
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| Durch
sie kann im voraus für den Fall der Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit
Einfluß auf ärztliche Behandlung genommen werden. |
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| Häufig
enthalten die Verfügungen eine Anweisung an die Ärzte, die bei Sterbeprozessen
keine künstlichen lebensverlängernden Maßnahmen anwenden sollen. |
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| Eine
Patientenverfügung ist nur eine Entscheidungshilfe bei der Feststellung
des Willen des Patienten. |
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| Daraus
folgt, daß ein Arzt eine Patientenverfügung befolgen darf, aber nicht in
jedem Fall befolgen muß. |
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Die bevollmächtigte Person hat das Recht bei Entscheidungsunfähigkeit des Patienten, dessen Wertvorstellungen zu vertreten und den Arzt in Fragen der weiteren Behandlung zu beraten. |
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| Angehörige oder Bevollmächtigte haben kein Bestimmungsrecht zur Durchsetzung einer Patientenverfügung. | ||
| Zur
Durchsetzung einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, sie mit einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. |
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