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Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen gemäß § 16 Abs.2 SGB VIII

Familien erhalten bei uns auf Anfrage Beratung in allgemeinen Fragen zur Erziehung. Sie erlangen die Option auf bis zu zehn Beratungssitzungen. Der Beratungsprozess gestaltet sich im Hinblick auf die individuellen Themen, die die Anfragenden einbringen. Entsteht der Eindruck, dass das Beratungsangebot nicht ausreichend ist, um die eingebrachten Themen adäquat bearbeiten zu können, wird dies offen kommuniziert. Gegebenenfalls werden die Anfragenden dann auf andere themenspezifische Angebote verwiesen oder auch zum Kommunalen Sozialen Dienst der Stadt begleitet, um dort einen passgenaues Angebot wahrzunehmen.