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Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden gemäß § 10 JGG

Die straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden erhalten richterliche Sanktionen. Die Mitarbeiter*innen bieten diesbezüglich die Beratung innerhalb der sogenannten Betreuungsweisung (6 oder 12 Monate) oder innerhalb einer Kurzzeitberatung (5-10 Gespräche) an. Hier werden individuelle Themen, die in die Straffälligkeit geführt haben reflektiert und die Entstehungszusammenhänge aufgezeigt, um Lerneffekte anzuregen und erneute Straffälligkeit zu vermeiden. Das deviante Verhalten wird in den biographischen Lebenszusammenhang eingeordnet und es werden Handlungsalternativen entwickelt, um Situations, Konfrontations – und Gruppendynamiken entgegenwirken zu können, die gegebenenfalls zur Straffälligkeit geführt haben. Darüber hinaus erhalten die Jugendlichen und Heranwachsenden konkrete Orientierung und Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten alltäglichen Anforderungen.