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Schwangerschaftskonflikt
- Wir sind eine seit 1978 vom Ministerium anerkannte Beratungsstelle und gesetzlich bevollmächtigt, Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt zu beraten.
- Die Beratung findet für die Frauen in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen statt.
- Wir halten für den Krisenfall stets sehr kurzfristige Gesprächstermine bereit.
- Unsere Beratungen sind an keine Religionsrichtung gebunden, kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
- Eine ratsuchende Frau kann selber entscheiden, ob sie mit ihrem Partner oder anderen Begleitpersonen zum Gespräch kommen möchte oder alleine.
- In einer Notlage haben auch Jugendliche ein Recht auf eine Beratung ohne Sorgeberechtigte.
- Es können so viele Gespräche geführt werden, wie eine Frau braucht, um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen und sich selber gut informiert und sicher zu fühlen.
- Nach Ende der Beratung kann eine Beratungsbescheinigung nach §218 StGB und dem § 5, 6 und 7 SchKG ausgestellt werden.
- Nach einem Schwangerschaftsabbruch begleiten wir Menschen, wenn sie es möchten, auch langfristig.