Schwangerschaftskonflikt
Wir sind eine seit 1978 vom Ministerium anerkannte Beratungsstelle und gesetzlich bevollmächtigt, Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt zu beraten.
Die Beratung findet für die Frauen in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen statt.
Wir halten für den Krisenfall stets sehr kurzfristige Gesprächstermine bereit.
Unsere Beratungen sind an keine Religionsrichtung gebunden, kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
Eine ratsuchende Frau kann selber entscheiden, ob sie mit ihrem Partner oder anderen Begleitpersonen zum Gespräch kommen möchte oder alleine.
In einer Notlage haben auch Jugendliche ein Recht auf eine Beratung ohne Sorgeberechtigte.
Es können so viele Gespräche geführt werden, wie eine Frau braucht, um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen und sich selber gut informiert und sicher zu fühlen.
Nach Ende der Beratung kann eine Beratungsbescheinigung nach §218 StGB und dem § 5, 6 und 7 SchKG ausgestellt werden.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch begleiten wir Menschen, wenn sie es möchten, auch langfristig.