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Kinder und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz ist im Sinne des Schutzauftrages gemäß §8a/b SGB VIII maßgeblich für unsere Arbeit im sozialen Feld und ist damit allen Aufgabenbereichen übergeordnet anzusehen. Alle Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet nach den gesetzlichen Vorgaben zu handeln. Eine kontinuierliche Weiterbildung in diesem Bereich und die zeitliche Kapazität für die Inanspruchnahme von Fachberatung ist ausschlaggebend, um professionell Kinderschutz betreiben zu können.

 

Das Team verfügt über jahrelange Erfahrung und ausgebildete insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz, die entsprechende Fachberatungen und gemeinsame Risikoeinschätzungen zur Erkennung von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung und darüber hinaus zur Entwicklung angemessener fachlicher Handlungsschritte anbieten.