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Ambulante Ergotherapie

  • ist ein Heilmittel.

  • ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

  • wird von der behandelnden Haus- oder FachärztIn verordnet.

  • kann aufgrund von Folge- und Langfristverordnungen durchgeführt werden.

 

Zuzahlung / Eigenanteil

Wie bei allen Heilmitteln müssen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil der Behandlungskosten übernehmen. Zurzeit sind das 10% der Behandlungskosten und 10 € pro Verordnung. Wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen, sind Sie natürlich von der Zuzahlung ausgenommen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.